Wir beraten Käufer und Verkäufer bei Immobilientransaktionen. Sowohl Privatpersonen als auch Gesellschaften werden bei ihren Immobilienkäufen oder -verkäufen, inklusive Einräumung oder Übertragung von Wohnungseigentum, individuell betreut und begleitet. Unsere rechtliche Beratungsleistung umfasst insbesondere die Darstellung der relevanten Schritte für die Immobilientransaktion, die Erstellung der Dokumentation, die Übernahme von Treuhandschaften gemäß den Bedingungen des elektronischen anwaltlichen Treuhandbuchs der Rechtsanwaltskammer Wien, die Koordination mit dem Notar, die grundbücherliche Abwicklung und die Selbstberechnung und Abfuhr der einschlägigen Steuern und Gebühren wie etwa Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und gegebenenfalls Immobilienertragsteuer.
Auch ohne aktuelle Immobilientransaktion beraten wir bei liegenschaftsrechtlichen Fragen, etwa bei Einverleibungen von Sicherheiten (Hypotheken), Dienstbarkeiten, Veräußerungs- oder Belastungsverboten ebenso wie bei Ab- und Zuschreibungen von Grundstücken.